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Folgepflicht

engl. follow the settlement.

1. Begriff:
International anerkannter und besonders wichtiger Rückversicherungsbrauch, wonach der Rückversicherer im Rahmen des Rückversicherungsvertrags (nur) dem ordnungsgemäß ausgeübten Geschäftsführungsrecht des Erstversicherers folgt. (Analoges gilt für das Verhältnis zwischen dem Retrozessionär und dem retrozedierenden Rückversicherer.).

2. Merkmale: Im Rahmen der Folgepflicht folgt der Rückversicherer insbesondere den Entscheidungen des Erstversicherers im Geschäft mit dessen Endkunden und erkennt diese auch als für sich verbindlich an. Im Wesentlichen erstreckt sich die Folgepflicht auf die gesamte Gestaltung des Erstversicherungsvertrags.

3. Umsetzung: Im Rückversicherungsvertrag wird bestimmt, unter welchen Voraussetzungen der Rückversicherer insbesondere den Zahlungsverpflichtungen des Erstversicherers aus Schäden folgt und welche Zahlungen von der Folgepflicht nicht umfasst werden sollen, wie. z.B. Kulanzzahlungen und Strafschadenersatz.

4. Abgrenzung: Im angloamerikanischen Rechtskreis wird zwischen der Schicksalsteilung und der Folgepflicht oft nicht unterschieden, während die Begriffe im Londoner Markt durchaus differenziert gesehen werden.

Autor(en): Dr. Michael Pickel

 

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