Willkommen im Gabler Versicherungslexikon



Versicherungslexikon

Qualitätsgeprüftes Wissen + vollständig Online + kostenfrei: Das ist das Gabler Versicherungslexikon auf versicherungsmagazin.de

Jetzt neu: Die 2. Auflage wurde komplett überarbeitet und um über 400 neue Begriffe ergänzt.

Freistellungsanspruch

Befreiungsanspruch.

1. Begriff: Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers in der Haftpflichtversicherung. Der Anspruch gegenüber dem Haftpflichtversicherer besteht darin, ihn oder eine mitversicherte Person von Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen. Dabei liegt es im pflichtgemäßen Ermessen des Haftpflichtversicherers, wie er seine vertragliche Leistung erfüllen will: durch Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutzfunktion der Haftpflichtversicherung) oder durch Befriedigung der Ansprüche.

2. Merkmale: Neben der Abwehr unberechtigter Ansprüche hat der Versicherer nur Zahlungen an den Forderungsinhaber und nicht an den Versicherungsnehmer zu leisten. Zur Zahlung an den Versicherungsnehmer ist der Versicherer grundsätzlich weder berechtigt noch verpflichtet. Außerdem stellt eine Zahlung an den Versicherungsnehmer eine Verfügung über die Entschädigungsforderung dar und wäre gem. § 108 VVG dem Dritten gegenüber unwirksam, so dass der Versicherer Gefahr laufen würde, den Schadenersatzbetrag ein zweites Mal leisten zu müssen. Der Versicherer darf nur dann an den Versicherungsnehmer zahlen, wenn sich der Freistellungsanspruch ausnahmsweise in einen Zahlungsanspruch umgewandelt hat. Das ist dann der Fall, wenn der Versicherungsnehmer bereits an den Geschädigten geleistet und damit eine begründete Haftpflichtforderung befriedigt hat oder wenn der Geschädigte aus einem Haftpflichturteil gegenüber dem Versicherungsnehmer vollstreckt hat.

Autor(en): Frank Sievers

 

260px 77px