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Versicherungslexikon

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Jetzt neu: Die 2. Auflage wurde komplett überarbeitet und um über 400 neue Begriffe ergänzt.

Mitversicherte Personen

1. Begriff: Personen, die neben dem Versicherungsnehmer über Versicherungsschutz verfügen.

2. Merkmale: Die mitversicherten Personen sind nicht Vertragspartner des Versicherers. Sie sind im Rahmen eines Vertrags zugunsten Dritter begünstigte Personen im Sinne des § 328 BGB.

Autor(en): Frank Sievers

 

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