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Geschäftsbericht

1. Begriff: Bericht einer Gesellschaft, der die gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen umfasst, bestehend aus dem Jahresabschluss, dem Lagebericht, dem Aufsichtsratsbericht sowie dem Gewinnverwendungsvorschlag, bei prüfungspflichtigen Unternehmen auch dem Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers.

2. Merkmale: Der Geschäftsbericht informiert unternehmensexterne Adressaten über Strategie, Tätigkeit und Erfolg der Gesellschaft. Meist gehen die Angaben über die gesetzlichen Vorschriften hinaus. Dann ist eine strikte Trennung zwischen den vorgeschriebenen und den freiwilligen Angaben einzuhalten.

Autor(en): Dr. Frank Ellenbürger, Dr. Joachim Kölschbach

 

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