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Lagebericht

1. Begriff: Element der externen Rechnungslegung und neben dem Jahresabschluss Teil des Geschäftsberichts.

2. Inhalte: Der Lagebericht beinhaltet zusätzliche Informationen zum Jahresabschluss von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften sowie von offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften.

3. Ziele und Funktionen: a) Verdichtungsfunktion mit dem Ziel, die im Jahresabschluss abgebildete Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zur Lage des Unternehmens zusammenzufassen.
b) Ergänzungsfunktion mit dem Ziel, die Adressaten über die momentane und die zukünftige Situation des Unternehmens zu informieren. Das beinhaltet Informationen über wirtschaftliche und rechtliche Risiken und Chancen des Unternehmens.

4. Gesetzliche Grundlagen: Umfassende Vorschriften ergeben sich aus §§ 289 ff. HGB und für den Konzernlagebericht aus § 315 HGB. Demnach muss der Lagebericht a) Informationen über wirtschaftliche und rechtliche Risiken und Chancen des Unternehmens, und
b) einen Vergütungsbericht enthalten. Nach § 289 V HGB haben kapitalmarktorientierte Unternehmen die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems zu beschreiben.

Autor(en): Dr. Frank Ellenbürger, Dr. Joachim Kölschbach

 

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