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Honorarverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung

1. Begriff: Verteilung der von den Krankenkassen für die vertragsärztliche Versorgung entgegen genommenen finanziellen Mittel unter den Vertragsärzten durch die Kassenärztlichen Vereinigungen.

2. Merkmale: Die Kassenärztlichen Vereinigungen teilen die mit den Krankenkassen ausgehandelten finanziellen Mittel für die vertragsärztliche Versorgung zwischen den verschiedenen Arztgruppen nach einem Verteilungsschlüssel auf. Jede Arztgruppe erhält einen bestimmten Anteil. Die genaue Aufteilung regelt der Verteilungsmaßstab. Dieser wird von der Kassenärztlichen Vereinigung „im Benehmen“ mit den Krankenkassen festgesetzt.

Autor(en): Dr. Eckhard Bloch

 

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