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Versicherungslexikon

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Jetzt neu: Die 2. Auflage wurde komplett überarbeitet und um über 400 neue Begriffe ergänzt.

Incoterms

International Commercial Terms.

1. Begriff:
Lieferbedingungen, die von der International Chamber of Commerce herausgegeben werden und insbesondere bei internationalen Handelsgeschäften Art und Ort der Lieferung, Dokumentation, Kosten- und Gefahrtragung regeln.

2. Beispiele: a) EXW (ex works): Kosten und Gefahr des Transports trägt der Käufer.
b) DDP (delivered, duty paid): Kosten und Gefahr trägt der Verkäufer.
c) FOB (free on board): Kosten und Gefahr gehen bei Überschreiten der Schiffsreling im Versendehafen vom Verkäufer auf den Käufer über.
d) Bei Verwendung der Klauseln CIF (cost, insurance and freight) und CIP (carriage and insurance paid) ist der Verkäufer verpflichtet, auf seine Kosten eine übertragbare Warenversicherung zugunsten des Käufers nach Mindeststandard (sofern nicht anders vereinbart) entsprechend den Institute Clauses ICC C einzudecken. Die Versicherungssumme entspricht dem Kaufpreis plus 10 % für imaginären Gewinn. Der Käufer kann zusätzlich eine Konditionsdifferenzenversicherung abschließen, um gegen weitere Gefahren (z.B. Diebstahl) abgesichert zu sein.

Autor(en): Prof. Dr. Lutz Reimers-Rawcliffe

 

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