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Inflation-Linked Bonds

1. Begriff: Inflationsindexierte Anleihen, deren Kuponzahlungen und/oder Nominalbeträge an die Entwicklung eines Verbraucherpreisindex angepasst sind.

2. Ziele und Merkmale: Inflation-Linked Bonds sollen die Anleger vor einem Realwertverlust durch Inflation schützen. Die künftigen Zins- und/oder Tilgungszahlen einer inflationsindexierten Anleihe sind jedoch nicht exakt bestimmbar, da die zukünftigen Inflationsraten nicht bekannt sind. Als Zinssatz ist lediglich ein realer Kupon festgelegt, der im Zeitverlauf um die Verbraucherpreisentwicklung adjustiert wird und/oder sich auf ein an die Verbraucherpreisänderung angepasstes Nominalvolumen bezieht. Da Verbraucherpreisentwicklungen erst mit einer gewissen Zeitverzögerung bekannt sind, erfolgen die beschriebenen Anpassungen ebenfalls anhand eines (in Euroland üblicherweise um drei Monate nach hinten) zeitversetzten Stands eines Preisindex. Die Vorteilhaftigkeit einer Anlage in inflationsindexierte Anleihen hängt neben allgemeinen Diversifikationsüberlegungen insbesondere von den Inflationserwartungen ab. Liegt die Differenz der Rendite einer konventionellen Anleihe und der realen Rendite eines laufzeitkongruenten Inflation-Linked Bond des gleichen Emittenten unter der Inflationserwartung des Investors, ist eine Anlage in inflationsindexierten Anleihen sinnvoll.

3. Handelsregeln: Inflation-Linked Bonds werden üblicherweise auf einer Clean-Price-Basis gehandelt. Zur Bestimmung des ausmachenden Betrags werden die realen Stückzinsen addiert und wird die Summe anschließend mit der sog. Index Ratio multipliziert. Die Index Ratio ist das Verhältnis zwischen dem Verbraucherpreisindex zum Valutatag und dem Verbraucherpreisindex bei Auflegung der Anleihe, jeweils (meistens mit drei Monaten) zeitverzögert und wegen der nur monatlichen Veröffentlichung ggf. taggenau interpoliert.

4. Bestimmung der Zahlungsgrößen: Die Kuponzahlungen errechnen sich in der am meisten verbreiteten Form von Inflation-Linked Bonds aus dem realen Kupon, multipliziert mit der Index Ratio. Entsprechend ergibt sich der Rückzahlungsbetrag der Anleihe aus dem mit der Index Ratio multiplizierten Nominalbetrag. Damit der Rückzahlungsbetrag im Fall einer Deflation nicht unter den Nominalbetrag fällt, existiert in einigen Ländern eine entsprechende Untergrenze.

5. Historie: Inflation-Linked Bonds wurden in Großbritannien bereits 1981 eingeführt. Die USA begannen 1997 mit entsprechenden Emissionen („TIPS“). In Euroland wurden Inflation-Linked Bonds erstmals 1998 in Frankreich ausgegeben, gefolgt von Italien in 2003. In diesen Ländern haben sich für inflationsindexierte Anleihen vergleichsweise liquide Märkte entwickelt. In Deutschland erfolgte die erste Emission einer inflationsindexierten Staatsanleihe im März 2006. Hier blieb es jedoch bislang bei vier Emissionen (Stand November 2013).

Autor(en): Jürgen Meisch

 

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