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Kfz-Kennzeichen

1. Begriff: Alphanumerische Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen (Kfz).

2. Funktionen: Wesentliche Funktionen sind die amtliche Kennzeichnung eines Kraftfahrzeugs (Kfz), zusammen mit den Fahrzeugpapieren der Nachweis der Zulassung des Kfz zum Straßenverkehr und nach dem Kennzeichenabkommen der Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung im Herkunftsland.

3. Arten: Je nach Verwendungszweck werden in Deutschland verschiedene Kennzeichenarten ausgegeben. Dazu zählen u.a. Kennzeichen mit schwarzer Beschriftung auf weißem Grund zur dauerhaften Verwendung, Saisonkennzeichen für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr für einen jährlich gleichbleibenden Zeitraum (z.B. April bis Oktober), Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands für eine Dauer von bis zu fünf Tagen, Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund („rote Kennzeichen“) für die dauerhafte Verwendung durch Betriebe des Kfz-Handels und des Kfz-Handwerks zu Probe-, Prüf- und Überführungsfahrten, historische Kennzeichen für Oldtimer, Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Grund („grüne Kennzeichen“) für steuerbefreite Fahrzeuge wie etwa in der Landwirtschaft, Ausfuhrkennzeichen für die dauerhafte Verbringung eines Fahrzeugs auf eigener Achse in das Ausland, das Versicherungskennzeichen für versicherungspflichtige Fahrzeuge, die nicht zulassungspflichtig sind (z.B. Mofa, Moped) und Wechselkennzeichen für die wechselweise Nutzung zweier Kfz derselben Fahrzeugklasse. Einzelheiten siehe in der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (kurz: Fahrzeug-Zulassungsverordnung, FZV). Das vor einigen Jahren in Deutschland eingeführte Wechselkennzeichen konnte keine nennenswerte praktische Bedeutung erlangen. Saisonkennzeichen sind für nicht dauerhaft genutzte Kfz regelmäßig besser geeignet als Wechselkennzeichen.

Autor(en): Rolf-Peter Hoenen, Klaus-Jürgen Heitmann

 

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