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Kfz-Schutzbrief

1. Begriff: Erscheinungsform des Schutzbriefs speziell im Zusammenhang mit der Nutzung eines Kraftfahrzeugs. Zugleich Element der Kfz-Versicherung, das als Leistungen Service und Kostenersatz für unterwegs bietet. Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung oder Kfz-Kaskoversicherung. Der Kfz-Schutzbrief umfasst meist fahrzeug- und personenbezogene Leistungen.

2. Umfang: Der Kfz-Schutzbrief tritt bspw. bei Pannen, Unfällen und Diebstahl des versicherten Kraftfahrzeugs (Kfz) sowie bei Erkrankung oder beim Tod des Fahrers ein. Der Versicherer gewährleistet bzw. erstattet je nach Schadenfall und seinen Bedingungen das Abschleppen oder Bergen des Fahrzeugs, Pannen- oder Unfallhilfe, Ersatzteilversand, Fahrzeugrücktransport und -unterstellung, Verschrottung oder Verzollung, Kosten der Weiter- und/oder Heimfahrt, Ersatzfahrer, medizinisch notwendige Rücktransporte, Übernachtungskosten und/oder die Überführung. In den Versicherungsschutz fallen Pkw und häufig auch Kräder oder Campingfahrzeuge sowie mitgeführte Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger einschl. der Ladung. Neben dem Versicherungsnehmer werden auch die berechtigten Insassen versichert. Teilweise gelten die Leistungen im In- und Ausland, teilweise nur im Inland oder nur im europäischen Ausland.

Autor(en): Rolf-Peter Hoenen, Klaus-Jürgen Heitmann

 

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