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Krankheitskostenteilversicherung

Teilkostentarif, Zusatzversicherung. Übergeordnete Bezeichnung für Versicherungstarife in der privaten Krankenversicherung (PKV), die nur begrenzte Leistungen in bestimmten Teilbereichen der gesundheitlichen Versorgung abdecken. Dies kann z.B. ein Versicherungstarif ausschließlich für ambulante oder stationäre Heilbehandlungen, Wahlleistungen im Krankenhaus oder Zahnersatz sein. Genauso wie in der Krankheitskostenvollversicherung ist die Grundlage der Krankheitskostenteilversicherung ein privatrechtlichen und privatwirtschaftlichen Gestaltungsprinzipien unterworfenes Vertragsverhältnis. Krankheitskostenteilversicherungen spielen bei der Ergänzung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine große Rolle.

Autor(en): Dr. Frank Schulze Ehring

 

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