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Langlebigkeit

1. Begriff: Bezeichnung im Rahmen der Lebensversicherungsmathematik und insbesondere mit Blick auf die private Rentenversicherung für die Beobachtung, dass sich die durchschnittliche Lebenserwartung in der Bevölkerung seit Jahrzehnten erhöht.

2. Merkmale: In der Lebensversicherung einschl. der privaten Rentenversicherung geht das Kalkül grundsätzlich von der Annahme aus, dass sich in großen Kollektiven die individuellen Schwankungen der Lebenserwartung um einen Mittelwert ausgleichen. Dieser Risikoausgleich findet auch tatsächlich innerhalb relativ kurz bemessener Zeitperioden statt, jedoch verändert sich über längere Zeitstrecken der Mittelwert selbst. Dies hat zur Folge, dass die aus den Sterbehäufigkeiten bestimmter Altersklassen in der Vergangenheit abgeleiteten Sterbewahrscheinlichkeiten nur ein unzureichender Schätzer für die Sterbewahrscheinlichkeiten der gleichen Altersklassen in ferner Zukunft sind.

3. Kalkulationsmodell: Für die Kalkulation von privaten Rentenversicherungen ist es notwendig, Sterbewahrscheinlichkeiten für Zeiträume zu schätzen, die 50 bis 80 Jahre und noch weiter in der Zukunft liegen. Diese Prognosen beruhen i.d.R. auf Analysen des Langlebigkeitstrends der Vergangenheit. Bei der Herleitung verschiedener Sterbetafeln für Rentenversicherungstarife wurde dabei seit dem zweiten Weltkrieg regelmäßig unterstellt, dass sich der jeweils zuletzt, d.h. in den zurückliegenden zehn bis 20 Jahren, beobachtete Trend noch einige Jahre fortsetzt, danach jedoch wieder abschwächt und auf den seit etwa 170 Jahren beobachteten Langfristtrend zurückfällt.

4. Ziele des Langlebigkeitsmodells: Die oben skizzierte Berücksichtigung der Langlebigkeit stellt einen Versuch dar, einerseits durch vorsichtige Kalkulation die finanzielle Stabilität von Rentenversicherungssystemen auch über Jahrzehnte zu sichern, andererseits aber für potenzielle Kunden abschreckende Prämienhöhen durch eine zu aggressive Projektion weiter zunehmender Lebenserwartungen zu vermeiden.

5. Probleme: In den letzten 50 Jahren haben sich die bei der Herleitung von Sterbetafeln für das Rentenversicherungsgeschäft unterstellten Trends bei der Entwicklung der Langlebigkeit mehrfach als unzureichend erwiesen. Die von der Mehrzahl der Lebensversicherer verwendeten Sterbetafeln, die erstmals in 1949/50 den beschriebenen Langlebigkeitstrend berücksichtigten, mussten 1987, 1994 und 2004 jeweils revidiert werden, mit der Folge, dass für bestehende Rentenversicherungsbestände in erheblichem Umfang zusätzliche Deckungsrückstellungen zu bilden waren.

Autor(en): Norbert Heinen

 

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