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Non-Indemnity Trigger

1. Begriff: Auslösende Ereignisse für Schadenzahlungen (Schaden-Trigger) an einen Schutzberechtigten, bei denen nicht dessen tatsächliche Schäden maßgeblich für die Leistungspflicht des Rückversicherers oder eines sonstigen Schutzgebers sind, sondern unabhängige Parameter, wie z.B. die Erdbebenstärke, der Marktschaden oder modellierte Schäden.

2. Arten: Die Ausprägungen des Non-Indemnity Triggers sind dementsprechend ein parametrischer Trigger, ein Marktschaden-Trigger und ein Modelled-Loss Trigger.

Autor(en): Dr. rer. pol. Ludger Arnoldussen, Dr. oec. publ. Laila Neuthor

 

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