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Schaden-Trigger

1. Begriff: Definiertes Schadenereignis (Art und ggf. Höhe des Schadens), das als Auslöser für die Leistungspflicht des Rückversicherers bzw. eines sonstigen Schutzgebers gegenüber dem Zedenten bzw. Schutzberechtigten gilt (sog. Deckungsauslöser).

2. Anwendungsbereiche: Schaden-Trigger finden sowohl in der traditionellen Rückversicherung als auch in Konzepten der Finanzrückversicherung bzw. des Alternativen Risikotransfers Anwendung. Siehe auch Cat Bonds.

3. Arten: Unterschieden werden Indemnity Trigger und Non-Indemnity Trigger. Während der Indemnity Trigger auf den tatsächlichen Verlusten des Schutzberechtigten (in der Rückversicherung: des Zedenten) basiert und die gesamte Schadenhöhe nachgewiesen werden muss, hängt bei Non-Indemnity Triggern die Deckung ausschließlich davon ab, ob ein definiertes Ereignis eingetreten ist oder nicht – unabhängig davon, ob der Schutzberechtigte tatsächlich Verluste zu verzeichnen hatte oder nicht. Non-Indemnity Trigger gibt es in den Ausprägungen Marktschaden-Trigger, Modelled-Loss Trigger und parametrische Trigger.

Autor(en): Dr. rer. pol. Ludger Arnoldussen, Dr. oec. publ. Laila Neuthor

 

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