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Versicherungslexikon

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Partnerwerkstätten

Vertragswerkstätten.

1. Begriff: Kfz-Reparaturwerkstätten, die in ein Netz von Partnerwerkstätten eines Kfz-Versicherers (Dienstleisternetzwerk) eingegliedert sind.

2. Ziele: Ziele von Kooperationen zwischen Kfz-Versicherern und Partnerwerkstätten sind kundenorientierte Lösungen, einheitliche Service- und Qualitätsstandards sowie standardisierte und schlanke Prozesse. Preis- und Kostenvorteile entstehen durch die Bündelung des Reparatur- oder Einkaufsvolumens.

3. Merkmale: In ein Netz der Partnerwerkstätten werden üblicherweise solche freie Werkstätten und Werkstätten der Kfz-Hersteller aufgenommen, die sich durch eine besondere Kompetenz bei der Reparatur von Unfallschäden an der Karosserie und an der Lackierung auszeichnen. Insbesondere durch das zunehmende Aufkommen von Tarifen mit Werkstattbindung in der Kfz-Kaskoversicherung haben Netze an Partnerwerkstätten zunehmend an Bedeutung gewonnen. Hier überlässt der Versicherungsnehmer im Schadenfall dem Versicherer die Auswahl der Reparaturwerkstatt (in diesem Zusammenhang wird auch von Werkstattsteuerung gesprochen) und erhält dafür eine Beitragsvergünstigung. Neben der Fahrzeugreparatur bietet der Versicherer – je nach Ausgestaltung des Produkts – meist weitere Services, wie z.B. einen Hol- und Bringdienst für das betreffende Kraftfahrzeug (Kfz), oder er leistet eine Garantie auf die Fahrzeugreparatur. Wie der Anspruchssteller in der Kfz-Haftpflichtversicherung, kann sich der Versicherungsnehmer auch noch im Kaskoschadenfall individuell entscheiden, dem Versicherer die Auswahl der Reparaturwerkstatt aus dem Netz der Partnerwerkstätten zu überlassen, wenn er sich nicht vorab bei Abschluss des Versicherungsvertrags für einen Tarif mit Werkstattbindung entschieden hat.

Autor(en): Rolf-Peter Hoenen, Klaus-Jürgen Heitmann

 

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