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Rechtsberatung

1. Begriff: Besorgung von Rechtsangelegenheiten für andere, die die individuelle, konkrete Beratung in rechtlichen Fragen für private oder juristische Personen umfasst. Geregelt im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), das am 1.7.2008 das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) abgelöst hat. Die Rechtsberatung ist generell nur zugelassenen Rechtsanwälten oder diesen gleichgestellten Personen gestattet. Andere Personen bedürfen der Erlaubnis nach dem RDG.

2. Historie und aktuelle Entwicklungen: Die Beschränkung der Rechtsberatung auf zugelassene Rechtsanwälte entstand im Jahr 1935. Seit dem 1.7.2008 ist die Rechtsberatung unter bestimmten Voraussetzungen auch durch andere Personengruppen erlaubt. Nach § 7 RDG dürfen z.B. Berufs- und Interessenvereinigungen sowie Genossenschaften in bestimmten Bereichen und unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsdienstleistungen erbringen. Nach § 10 RDG dürfen natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, die bei der zuständigen Behörde registriert sind, aufgrund besonderer Sachkunde Rechtsdienstleistungen in den genannten Bereichen erbringen. Als Beispiele sind Inkassounternehmen oder Rentenberater zu nennen. Die telefonische Rechtsberatung war zunächst umstritten, nach zahlreichen wettbewerbsrechtlichen Verfahren wurde sie letztendlich durch den Bundesgerichtshof als zulässig erklärt.

3. Rechtsberatung im Rahmen der Assistance: Die Rechtsberatung kann Bestandteil von Mehrwertleistungen innerhalb der modernen Assistance sein. Dabei beschränkt sich die Leistung des Assisteurs meist auf die Organisation der Rechtsberatung durch die gezielte Einsteuerung von Ratsuchenden in Dienstleisternetzwerke, die aus Rechtsanwälten mit einer Spezialisierung auf die telefonische Rechtsberatung bestehen; auch Kooperationen mit einzelnen Rechtsanwaltskanzleien sind möglich.

4. Rechtsberatung im Rahmen der Rechtsschutzversicherung: In der Rechtsschutzversicherung gehört die Rechtsberatung, sofern die jeweiligen Fälle vom Versicherungsvertrag umfasst sind, zu den Kernelementen der Versicherungsdeckung.

Autor(en): Frank Feist, Jan-Christoph Stauske, Thomas Rainer Tögel

 

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