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Reparaturkosten-Übernahmeerklärung

1. Begriff: Erklärung des Kraftfahrtversicherers gegenüber einer Werkstatt, mit der er verbindlich die Übernahme der Reparaturkosten (ganz oder teilweise) garantiert.

2. Funktion: Im Zusammenhang mit der Reparaturkosten-Übernahmeerklärung weist der Halter des beschädigten Kraftfahrzeugs (Kfz) die Versicherung auch an, seine Zahlung direkt an die Werkstatt zu leisten. Die Reparaturkosten-Übernahmeerklärung hat in der Praxis eine große Bedeutung, weil sie für die Werkstatt einerseits die Freigabe zur Ausführung der Reparatur bedeutet und andererseits die Bezahlung durch die Versicherung sicherstellt. Von der Reparaturkosten-Übernahmeerklärung ist die Reparaturfreigabe zu unterscheiden. Sie bestätigt der Werkstatt lediglich, dass der Versicherer keine weitere Besichtigung des unreparierten Fahrzeugs vornehmen will und die Reparatur aus technischer Sicht freigibt, die Werkstatt also mit der Reparatur des Fahrzeugs beginnen kann.

Autor(en): Dr. Jochen Tenbieg

 

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