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Rundschreiben der Aufsichtsbehörde

Medium der Aufsichtsbehörde zur regelmäßigen Unterrichtung der von ihr beaufsichtigten Versicherungsunternehmen über ihre Verwaltungsgrundsätze. Die Rundschreiben enthalten u.a. Empfehlungen für ein erwünschtes Geschäftsgebaren oder Hinweise auf ein unerwünschtes Verhalten. Die Literatur spricht in diesem Zusammenhang von „informellem Verwaltungshandeln“. Die Rundschreibenpraxis der Aufsichtsbehörde war immer wieder Gegenstand der Kritik in der Lehre. Wurde der Aufsichtsbehörde früher vorgeworfen, es sei für den Außenstehenden häufig nicht klar, ob das Rundschreiben wirklich eine unverbindliche Empfehlung oder ein (in Form von sog. Sammelverfügungen) verbindlicher Verwaltungsakt sei, wird heute sogar vereinzelt die Ansicht vertreten, die Aufsichtsbehörde erlasse unter dem harmlosen Namen „Rundschreiben“ sogar Verordnungen, ohne dass eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage vorliege.

Autor(en): Dr. Helmut Müller

 

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