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Seekrankenkasse

1. Begriff: Krankenkasse für alle Seeleute und ihre familienversicherten Angehörigen. Sie ist Teil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sofern Seeleute auf Schiffen fahren, die die deutsche Flagge führen, unterliegen sie der Versicherungspflicht in der Seekrankenkasse. Der Versicherungsschutz besteht auch für Seeleute mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, wenn sie von einem deutschen Arbeitgeber befristet auf ein Schiff unter ausländischer Flagge entsandt werden (Versicherung kraft Ausstrahlung).

2. Entwicklungen: Die Seekrankenkasse in Hamburg und die Knappschaft in Bochum haben sich zum 1.1.2008 unter dem Namen Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) bundesweit zu einer Krankenkasse zusammengeschlossen.

Autor(en): Dr. Eckhard Bloch

 

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