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Servicefachmann/-frau Versicherungen (DVA)

1. Begriff: Qualifikationsbezeichnung, die von der Deutschen Versicherungsakademie GmbH (DVA) nach einer entsprechenden Prüfung in den Bereichen Service Center und Agentur vergeben wird. Die Unterscheidung richtet sich nach den gewählten Modulen und dem praktischen Arbeitsbereich.

2. Voraussetzungen: Zur Prüfung wird zugelassen, wer am Ausbildungsprogramm für die Qualifikation „Servicefachmann/-frau (DVA)“ in vollem Umfang teilgenommen hat und von einem Versicherungsunternehmen oder von einem anderem vom Berufsbildungswerk der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (BWV) anerkannten Unternehmen zur Prüfung angemeldet wird. Die Prüfung wird vor den örtlichen Prüfungsausschüssen des BWV durchgeführt.

3. Ziel: Mit der Qualifizierung „Servicefachmann/-frau (DVA)“ soll ein höherer fachlicher Kenntnisstand von Mitarbeitern in Service Centern und Agenturen erzielt werden.

4. Gegenstände und Merkmale der Prüfung: Die Prüfung besteht aus einem fachkundlichen und einem praktischen Teil. Im fachkundlichen Teil soll der Teilnehmer praxisbezogene Aufgaben aus den Bereichen Lebensversicherung, private und gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung, Gebäude- und Hausratversicherung, Haftpflicht-, Kraftfahrt- und Rechtsschutzversicherung lösen sowie kaufmännische und rechtliche Grundlagen nachweisen. Im praktischen Teil werden Beratungssituationen am Telefon geprüft. Das Bestehen der schriftlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung.

Autor(en): Walter Bockshecker, Wolfgang Dobner, Dr. Bastian Güttler

 

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