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Steuerrückstellung

1. Begriff: Rückstellung für ungewisse, im Unternehmen anfallende Steuerschulden, v.a. für Ertrags- und Einkommensteuern, aber auch für Grund-, Grunderwerbs- und Umsatzsteuern. Steuerrückstellungen werden auch für Risiken aus künftigen steuerlichen Außenprüfungen gebildet, zudem umfassen sie latente Steuern, soweit diese nicht gesondert ausgewiesen werden. Posten auf der Passivseite der Bilanz, unter „Andere Rückstellungen“ ausgewiesen.

2. Rechtliche Grundlagen: Allg. § 249 HGB zur Bildung von Rückstellungen. In der internationalen Rechnungslegung IAS 12.12 und 12.46.

Autor(en): Dr. Frank Ellenbürger, Dr. Joachim Kölschbach

 

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