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Strahlenrisiko

1. Begriff: Risiko, durch den Einfluss ionisierender Strahlung Personenschäden davonzutragen, z.B. berufsunfähig zu werden.

2. Deckung in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Die meisten Gesellschaften leisten auch dann, wenn die Berufsunfähigkeit durch ionisierende Strahlung verursacht wurde. Teilweise wird das Strahlenrisiko aber auch vollständig ausgeschlossen, oder der Versicherungsschutz wird eingeschränkt. In einigen Tarifwerken wird der Ausschluss von ionisierender Strahlung auf die Folge der Kernenergienutzungbegrenzt. Die Mehrheit der Bedingungswerke sieht einen Ausschluss des Strahlenrisikos bzw. Einschränkungen vor, wenn die gesundheitliche Schädigung durch einen Katastrophenfall in der Umgebung kerntechnischer Anlagen auftritt. Damit wirken die Versicherer dem Kumulrisiko entgegen.

Autor(en): Rüdiger R. Burchardi, Dr. Hans-Jürgen Danzmann

 

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