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Studentenunfallversicherung

1. Begriff: Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) für Studierende. Voraussetzung ist die Einschreibung an einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule.

2. Weitere Merkmale: Die Kosten für den Versicherungsschutz tragen die Länder. Die Träger der Unfallversicherung sind i.d.R. die regional zuständigen Unfallkassen.

3. Versicherte Risiken: Zu den versicherten Risiken zählen u.a. die Teilnahme an Vorlesungen, Seminaren, von der Hochschule verantworteten Repetitorien und Exkursionen (auch ins Ausland), der Besuch der Universitäts- und Staatsbibliotheken, die Teilnahme am Hochschulsport und Tätigkeiten in der Studentenselbstverwaltung einschl. der notwendigen Wege. Nicht versichert sind Studienarbeiten zu Hause, private Studienfahrten, Repetitorien bei privaten Anbietern, private Unterbrechungen der Wege von und zur Hochschule, Umwege aus privaten Gründen und private Aktivitäten auf dem Gelände der Hochschule.

Autor(en): Prof. Dr. Andreas Kranig

 

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