Tätigkeitsklausel
Bearbeitungsklausel.
1. Begriff: Klausel in der Haftpflichtversicherung. Schließt Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen durch die gewerbliche (Betriebshaftpflichtversicherung) oder berufliche (Berufshaftpflichtversicherung) Tätigkeit des Versicherungsnehmers aus.
2. Merkmale: Unter Tätigkeit wird jede bewusste und gewollte Einwirkung auf eine Sache verstanden. Eine bloß zufällige Einwirkung reicht nicht aus.
Autor(en): Frank Sievers