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Terror

1. Begriff: Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Terrorversicherung sind Terrorakte „jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer oder ideologischer Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtung Einfluss zu nehmen“.

2. Merkmale: Terror ist in der Versicherungswirtschaft ein Risiko, das hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit und der potenziellen Höhe der Schäden kaum zu schätzen und damit auch kaum zu kalkulieren ist. Das mögliche Ausmaß von Schäden aus Terrorrisiken wurde erst mit den Anschlägen in den USA vom 11.9.2001 deutlich. Daraufhin wurden Schäden in Folge eines Terroranschlags aus vielen Industrie- und Rückversicherungsverträgen ausgeschlossen. Zur Deckung des Terrorrisikos in Deutschland ist im Jahr 2002 mit der Extremus Versicherungs-AG ein eigener, spezialisierter Versicherer gegründet worden. Die Extremus Versicherungs-AG haftet bis zu einer Schadenhöhe von 10 Mrd. Euro pro Versicherungsnehmer. Die ersten 2 Mrd. Euro werden von privatwirtschaftlichen Rückversicherern zur Verfügung gestellt, der deutsche Staat garantiert weitere 8 Mrd. Euro. Die Versicherungswirtschaft grenzt Terrorismus von Krieg ab (Kriegsklausel).

3. Terror in der verbundenen Wohngebäudeversicherung: Terroranschläge können zu Schäden an Gebäuden führen. Innerhalb der Feuerversicherung sind Brand, Explosion, Aufprall eines Luftfahrzeuges und Anprall eines Kraft- oder Schienenfahrzeugs versichert. Im Unterschied zu Schäden infolge von Kriegsereignissen (Kriegsklausel) bzw. inneren Unruhen sind Schäden aufgrund von Terror nicht explizit ausgeschlossen. Die Anschläge des 11.9.2001 in den USA führten zu einer Neubewertung und Sensibilisierung in Bezug auf Terrorrisiken. Für besonders exponierte Gebäude – definiert über eine Gesamtversicherungssumme über 25 Mio. Euro – ist inzwischen ein Ausschluss von Schäden infolge von Terror üblich. Für eine darüber hinaus gehende (Teil-)Deckung schuf die Branche in Zusammenarbeit mit dem Staat den Spezialversicherer Extremus Versicherungs-AG.

Autor(en): Dr. Monika Sebold-Bender

 

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