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Übriges Ergebnis

Nach § 4 der Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung in der Fassung vom 4.4.2008 umfasst das übrige Ergebnis das Ergebnis aus vorzeitigem Abgang, das Abschluss- und Verwaltungskostenergebnis, den Unterschied zwischen Tarif- und Normbeitrag, das Rückversicherungsergebnis sowie den Saldo aus den übrigen Erträgen und Aufwendungen. Unter „Normbeitrag“ wird dabei der Beitrag verstanden, der sich ergeben würde, wenn mit den Rechnungsgrundlagen zur Berechnung der Deckungsrückstellung gerechnet würde. Gelegentlich wird als übriges Ergebnis auch die Differenz aus dem Rohüberschuss (Minuend) und der Summe aus dem Zinsgewinn, dem Risikogewinn und dem Kostengewinn (Subtrahend) bezeichnet.

Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf

 

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