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Unfalltagegeld

1. Begriff: Leistungsart in der privaten Unfallversicherung. Versicherungsleistung in Form eines fest definierten Geldbetrags (Versicherungssumme) pro Tag (Tagegeld), an dem eine versicherte Person nach einem Unfall in seiner Arbeitskraft eingeschränkt ist.

2. Merkmale: Ein Unfalltagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, i.d.R. jedoch längstens für ein Jahr vom Unfalltag an gerechnet, fällig. Die Abrechnung des Unfalltagegeldes erfolgt nach dem ärztlich festgestellten Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Die Bemessungsgrundlage dafür ist wiederum die Art der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person. Das Unfalltagegeld ist ein Element der Summenversicherung innerhalb der privaten Unfallversicherung, mit einer festen Versicherungssumme als Tagegeldleistung.

3. Zwecksetzung: I.d.R. wird das Unfalltagegeld Selbstständigen angeboten, um den durch den Unfall verursachten Verdienstausfall während des ersten Jahres nach dem Unfall aufzufangen. Siehe auch Genesungsgeld und Krankentagegeld.

Autor(en): Dr. Frank Schulze Ehring

 

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