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Verlustwahrscheinlichkeit

1. Begriff: Spezifisches Risikomaß zur Quantifizierung des Verlustrisikos eines Versicherungsunternehmens, insbesondere des Zufallsrisikos. Die Verlustwahrscheinlichkeit erfasst die Wahrscheinlichkeit des technischen Ruins eines Versicherungsunternehmens über eine Periode, d.h. des Eintritts des Ereignisses, dass der periodische Gesamtschaden des versicherten Kollektivs die vorhandenen Finanzmittel in Form der Summe aus der vereinnahmten kollektiven Prämie für die Risikodeckung (Risikoprämie) und dem vorhandenen Risikokapital übersteigt. Wird hierbei der Ansatz des vorhandenen Risikokapitals außer Acht gelassen, ergibt sich die Verlustwahrscheinlichkeit im engeren Sinn.

2. Merkmale: Die Verlustwahrscheinlichkeit ist ihrer Natur nach primär eine kalkulatorische Größe, die zum Zweck der Risikosteuerung (bspw. zur Kapitalunterlegung) von Versicherungsunternehmen eingesetzt wird. Hierzu wird die Verlustwahrscheinlichkeit der Höhe nach limitiert (eine Verlustwahrscheinlichkeit von einem Prozent bedeutet bspw., dass das betreffende (Ruin-)Ereignis im Durchschnitt nur in einem von einhundert Jahren eintritt). Die tolerierte Höhe der Verlustwahrscheinlichkeit kann dabei etwa aus Ratinganforderungen abgeleitet werden.

Autor(en): Prof. Dr. Peter Albrecht

 

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