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Versicherungslexikon

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Jetzt neu: Die 2. Auflage wurde komplett überarbeitet und um über 400 neue Begriffe ergänzt.

Vermittlungsvertreter

Versicherungsvertreter, der nur berechtigt ist, Erklärungen und Anzeigen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen (§ 69 I Nr. 1 und 2 VVG). Abzugrenzen vom Abschlussvertreter. Siehe auch Vertretungsmacht des Versicherungsvertreters.

Autor(en): Prof. Dr. Roland Michael Beckmann, Professor Dr. Helmut Schirmer

 

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