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Versichertenkarte für Privatpatienten

1. Begriff: Ausweis zur Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen, zur Verbesserung des Kundenservices und zur Erkennbarkeit des Status als Privatpatient in der privaten Krankenversicherung (PKV). Die Versichertenkarte für Privatpatienten kann im Krankenhaus, bei ambulanten Arzt- und Zahnarztbehandlungen und in der Apotheke eingesetzt werden. Sie wird seit April 1996 von den meisten privaten Krankenversicherungsunternehmen an ihre Kunden ausgegeben (auch für gesetzlich Krankenversicherte mit einer privaten Zusatzversicherung für Wahlleistungen im Krankenhaus). Im Gegensatz zur elektronischen Gesundheitskarte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist der Einsatz der Versichertenkarte für Privatpatienten freiwillig.

2. Gestaltung und Inhalt: Die Versichertenkarte für Privatpatienten ist auf der Vorderseite mit dem Schriftzug „Card für Privatversicherte“ versehen und dadurch deutlich als Karte eines Privatpatienten erkennbar. Der Umfang des jeweiligen stationären Versicherungsschutzes ist für Voll- und Zusatzversicherte auf der Karte angegeben. Der Speicherchip enthält folgende Daten: a) Name, Adresse und Geburtsdatum des Versicherten;
b) Ordnungsbegriffe des Versicherungsunternehmens (Versicherungs-, Personen- und Unternehmensnummer);
c) Gültigkeitsdatum der Karte. Zusätzliche Angaben, wie z.B. medizinische Behandlungsdaten, können auf dem Chip nicht gespeichert werden, auch nicht vom Arzt oder vom Krankenhaus. Die Informationen sind datenrechtlich geschützt. Die Daten auf der Karte sind nicht veränderbar.

3. Anwendungsbereiche: a) In der Arztpraxis legt der Versicherte seine Versichertenkarte für Privatpatienten als Ausweis vor. Mit Hilfe eines Kartenlesegeräts können die gespeicherten Daten gelesen und für die weiteren Verwaltungsabläufe verwendet werden. Um die maschinelle Erstellung von Rezepten zu ermöglichen, wurde parallel ein neues standardisiertes Rezeptformular (sog. blaues PKV-Rezept) eingeführt. Wie bisher erhält der Versicherte seine Rechnung vom behandelnden Arzt, um diese auch zu begleichen. Der Versicherte leitet die Rechnung an seinen Versicherer weiter, der sie wiederum dem Versicherten im tariflichen Umfang erstattet.
b) In der Apotheke kann das normierte Rezeptformular in die elektronische Datenkasse eingelegt werden. Der Versicherte erhält die Medikamente, die er wie gewohnt bar bezahlt. Das quittierte Rezept bekommt er zurück, um es bei seinem Versicherungsunternehmen einzureichen.
c) Im Krankenhaus legt der Versicherte bei der Aufnahme seine Versichertenkarte für Privatpatienten vor. Die allgemeinen Krankenhausleistungen (Pflegesätze, Fallpauschalen etc.) sowie die Zuschläge für eine gesonderte Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer werden unmittelbar zwischen dem Krankenhaus und dem PKV-Unternehmen abgerechnet. Die Rechnungen für wahlärztliche Behandlungen erhält der Patient wie bisher direkt von den behandelnden Chefärzten.

Autor(en): Dr. Frank Schulze Ehring

 

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