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Versicherungslexikon

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Jetzt neu: Die 2. Auflage wurde komplett überarbeitet und um über 400 neue Begriffe ergänzt.

Versicherungsbeirat

1. Begriff: Gremium von „angesehenen, erfahrenen Vertretern und Kennern des deutschen Versicherungswesens“ (amtliche Begründung), das der Gesetzgeber 1901 der neu geschaffenen Reichsaufsicht zur Seite gestellt hatte, um die Autorität der Aufsichtsbehörde zu stärken und zugleich eine Vertrauensbasis für alle Beteiligten zu schaffen. An dieser Zielsetzung hat sich auch nach der Schaffung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nichts geändert. Der – leider stark reduzierte – Versicherungsbeirat besteht neben dem neu geschaffenen Fachbeirat der BaFin weiter und nimmt seine ehrenamtliche Beratungstätigkeit auch weiter sehr ernst.

2. Zusammensetzung: Der Versicherungsbeirat besteht aus Vertretern der Versicherer, der Vermittler, der Versicherungsnehmer und der Versicherungswissenschaften. Die Mitglieder werden jetzt vom Bundesfinanzministerium ernannt. (Zuvor war wegen der Bedeutung dieses Organs der Bundespräsident für die Ernennung zuständig).

Autor(en): Dr. Helmut Müller

 

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