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Versicherungsfachmann/-frau (IHK)

1. Begriff: Berufsbegleitende Qualifizierung für den Außendienst in der Versicherungsbranche. Richtet sich v.a. an berufsfremde Einsteiger, die zumeist ihren zweiten beruflichen Werdegang anstreben, und ist die Bedingung für die Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung.

2. Voraussetzungen: Für die Ausbildung zum/zur Versicherungsfachmann/-frau (IHK) verlangt die IHK keine spezielle schulische oder berufliche Vorbildung.

3. Wirkungen: Der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum/zur Versicherungsfachmann/-frau (IHK) gilt als Sachkundenachweis gem. § 34d II GewO (Sachkundeprüfung) und ist die Mindestqualifikation, die Versicherungsvermittler zur Erteilung der Gewerbeerlaubnis benötigen.

4. Gegenstand und Merkmale der Prüfung: Die Prüfung wird von den örtlichen IHK mit dem Berufsbildungswerk der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (BWV) als Dienstleister durchgeführt. Sie besteht aus einem fachkundlichen und einem praktischen Teil. Im fachkundlichen Teil sollen praxisbezogene Aufgaben aus den Bereichen Kundenberatung (Bedarfsermittlung, Lösungsmöglichkeiten, Produktdarstellung und Information) und Verkauf, kaufmännische und rechtliche Grundlagen für den Versicherungsvermittler, Vorsorge (gesetzliche Rentenversicherung, Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, sonstige private Vorsorge: Lebensversicherung, private Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung) sowie Sach- und Vermögensversicherungen (Haftpflicht-, Kraftfahrt-, verbundene Hausrat-, verbundene Wohngebäude-, Rechtsschutzversicherung) gelöst werden. Im praktischen Prüfungsteil wird ein Kundenberatungsgespräch simuliert. In der Prüfung soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, ein Beratungsgespräch zu führen und angemessene Lösungen für den Versicherungskunden zu entwickeln. Das Bestehen der schriftlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung.

Autor(en): Walter Bockshecker, Wolfgang Dobner, Dr. Bastian Güttler

 

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