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Versicherungslexikon

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Versicherungsleistung

1. Begriff: Vertragsgemäß vereinbarte Leistung des Versicherungsunternehmens im Versicherungsfall.

2. Merkmale: Die Versicherungsleistung kann als Geld- oder Sachleistung erfolgen (z.B. Ersatz einer geschädigten Sache, vgl. auch Naturalersatz). Sie wird erst nach einer formellen und materiellen Prüfung der Leistungspflicht durch den Versicherer fällig (siehe auch Leistungsprüfung).

Autor(en): Uwe Laue

 

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