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Versicherungslexikon

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Jetzt neu: Die 2. Auflage wurde komplett überarbeitet und um über 400 neue Begriffe ergänzt.

Wassersportkaskoversicherung

Sportbootkaskoversicherung.

1. Begriff:
Versicherung von privat genutzten Booten und Schiffen.

2. Deckungsumfang: a) Versicherte Gefahren: In der Regel Allgefahrenversicherung; einige Versicherer decken nur Einzelgefahren.
b) Ausschlüsse: Ausgeschlossen sind u.a. Schäden, die durch mangelnde Fahrtüchtigkeit oder Abnutzung entstehen. Wrackbeseitigungskosten, mittelbare Schäden und Haftpflichtansprüche sind nicht versichert.
c) Geltungsbereich: Versicherungsschutz besteht auf dem Wasser, an Land und während des Transports. Das Fahrtgebiet kann auf Binnengewässer (Seen, Flüsse, Kanäle) beschränkt sein; eine Ausdehnung z.B. auf europäische Meere oder die ganze Welt ist bei hochseetüchtigen Fahrzeugen gegen Zusatzprämie und erhöhten Selbstbehalt möglich.
d) Versicherungswert: Neuwert oder Zeitwert; der Versicherungswert kann auch durch Taxierung (Taxe) festgelegt werden.

Autor(en): Prof. Dr. Lutz Reimers-Rawcliffe

 

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