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Wiederbeschaffungswert

1. Begriff: Kosten oder Preis für die Wiederbeschaffung eines Vermögenswerts. Der Wiederbeschaffungswert ist häufig die Bemessungsgrundlage für den Umfang des Ersatzanspruchs aus einem Versicherungsvertrag.

2. Ermittlung: Der Wiederbeschaffungswert bestimmt sich aus denKosten bzw. dem Preis der Wiederbeschaffung einer wirtschaftlich gleichwertigen Ersatzsache. In der Kfz-Haftpflichtversicherung bestimmt sich der Wiederbeschaffungswert z.B. nach dem Preis, den der Versicherungsnehmer für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Kraftfahrzeugs (Kfz) aufwenden muss; etwaige Finanzierungskosten sind hinzuzurechnen. Maßgebend für den Wiederbeschaffungswert ist nicht der Zeitwert des Kfz unmittelbar vor einem Unfall, d.h. der Wert, den der Eigentümer bei einem Verkauf erzielt hätte, sondern der Wert, der beim Kauf auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu zahlen gewesen wäre.

3. Funktion: Der Wiederbeschaffungswert ist neben dem Restwert der für die Regulierung von Totalschäden maßgebliche Wert, da er die Obergrenze der Schadenersatzleistung bildet.

Autor(en): Rolf-Peter Hoenen, Klaus-Jürgen Heitmann

 

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