2017 flossen rund 17 Milliarden an Versicherungsprovisionen

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Im Jahr 2017 sind 17 Milliarden Euro an Provisionen im Versicherungsbereich gezahlt worden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit.

2016 waren es 16,2 Milliarden und in den Jahren 2015 sowie 2014 waren es 15,9 Milliarden Euro gewesen. Über die Höhe der Provisionen, die im Wertpapier- oder Finanzanlagenbereich gezahlt wurden, liegen nach Angaben der Regierung keine Informationen vor.

Die Honorarberatung in Zahlen ausgedrückt

Aktuell sind 19 Wertpapierdienstleistungsunternehmen im Register Unabhängiger Honorar-Anlageberater nach § 93 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) registriert, so die Bundesregierung und verweist dabei auch auf das Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info).

Zum 1. Oktober 2018 waren in Deutschland zudem 193 Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h der Gewerbeordnung, 349 Versicherungsberater nach § 34d Absatz 2 der Gewerbeordnung und 640 Honorar-Immobiliardarlehensberater nach § 34i Absatz 5 der Gewerbeordnung registriert.

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft liegt bei fast 497 Millionen Euro

Die Bundesregierung hat im Gesetzentwurf zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (Bundestagsdrucksache 18/11627) den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft insgesamt auf fast 497 Millionen Euro pro Jahr geschätzt, davon Bürokratiekosten in Höhe von 261.875 Euro; zudem wurden einmalige Umstellungskosten von rund fünf Millionen Euro angenommen. Das Gesetz erfasst den gesamten Versicherungsvertrieb,
also durch Versicherungsunternehmen sowie Versicherungsvermittler-
und -berater.

Auf die derzeit registrierten 349 Versicherungsberater entfällt daher nur ein Bruchteil des Erfüllungsaufwands. Auch Versicherungsberater und ihre bei der Beratung mitwirkenden Beschäftigten müssen sich nach § 34d Absatz 9 Satz 2 GewO in einem Umfang von 15 Stunden je Kalenderjahr weiterbilden.

Jährlicher Aufwand von 600 Euro für jeden Versicherungsberater

Die Bundesregierung hat den jährlichen Aufwand für die Weiterbildung, der durch diese Vorgabe verursacht wird, auf insgesamt rund 312 Millionen Euro geschätzt (bezogen auf 520 000 betroffene Personen – Gewerbetreibende und ihre zur Weiterbildung verpflichteten Beschäftigten). Dies entspricht einem jährlichen Aufwand von 600 Euro für jeden Versicherungsberater und für seine zur Weiterbildung verpflichteten Beschäftigten.

Ein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft ist grundsätzlich nur dann entstanden, wenn Wertpapierdienstleistungsunternehmen sich entschieden haben, Honorar-Anlageberatung anzubieten. Der Erfüllungsaufwand der Wirtschaft sowie die Bürokratiekosten aus Informationspflichten aus dem Honoraranlageberatungsgesetz sind in dem Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 17/12295) aufgeführt.

Wann eine dauerhafte Prämienreduzierung nur möglich ist

Die Bundesregierung hat schon einmal auf die Möglichkeit hingewiesen, dass ein Versicherer einen Versicherungsmakler hinsichtlich einer dauerhaften Prämienreduktion bevollmächtigen kann. Im Kern vertritt die Bundesregierung weiterhin den Standpunkt, dass eine dauerhafte Prämienreduzierung i. S. v. § 48b Absatz 4 Satz 1 VAG nur möglich ist, wenn – neben einer Vereinbarung zwischen dem Versicherungsvermittler und einem Kunden – auch das Versicherungsunternehmen mitwirkt (direkt oder über eine Vollmacht für einen Versicherungsmakler).

Ziel: Honorarberater künftig unter die Aufsicht der Bafin

Der Koalitionsvertrag sieht eine schrittweise Übertragung der Aufsicht über die freien Finanzanlagenvermittler auf die Bafin vor, um eine einheitliche und qualitativ hochwertige Finanzaufsicht zu erreichen. Hiervon sind auch die Honorar-Finanzanlagenvermittler nach § 34h GewO erfasst.

Quelle: Deutscher Bundestag

Autor(en): Versicherungsmagazin

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