Abkühlungsphase für Restschuldversicherungen nach britischem Vorbild?

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Die FDP-Fraktion will einen besseren Schutz von Verbrauchern beim Abschluss von Restschuldversicherungen. In einem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, das geltende Recht konsequent anzuwenden und zu prüfen, ob es bei Restschuldversicherungen zu Verstößen gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz kommt. Die FDP fordert zudem die Einführung einer "Abkühlphase" zwischen dem Abschluss eines Kredits und einer Restschuldversicherung nach britischem Vorbild.

Eine Restschuldversicherung dient dazu, Kreditnehmer gegen Zahlungsausfälle zu schützen, falls diese im Falle von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod die Kreditraten nicht mehr bedienen können.

Derzeit bieten nach Angaben der Bundesregierung 34 Versicherer solche Restschuldversicherungen in Form von Kollektivversicherungen an. Insgesamt waren der Bundesregierung 1.574.000 solcher Restschuldversicherungsverhältnisse mit einer Versicherungssumme von 11.254.000.000 Euro bekannt. Da Restschuldversicherungen neben den Kollektivversicherungen auch als Einzelversicherung angeboten werden, dürfte die Dunkelziffer laut Bundesregierung sogar um einiges höher liegen. Damit sei klar, dass es sich bei den Restschuldversicherungen um einen Markt handele, den Politik und Aufsicht stärker beobachten müssten.

Kreditsumme erhöht sich und zusätzliche Zinseinnahmen entstehen

Etwa 32 Prozent aller Konsum- und Kfz-Kredite würden mit einer Restschuldversicherung versehen. Die hohe Abschlussrate dürfte zumindest in Teilen an der verbraucherunfreundlichen Vergabepraxis von Restschuldversicherungen liegen: Erstens würden die Beiträge von durchschnittlich 9.100 Euro für die Restschuldversicherung kreditfinanziert und entsprechend verzinst. Für die vermittelnden Banken entsünde somit der Anreiz eine Restschuldversicherung anzubieten, weil sich dadurch die Kreditsumme erhöhe und zusätzliche Zinseinnahmen entstünden.

Zweitens seien Restschuldversicherungen für die Versicherungsvermittler sehr lukrativ. Provisionen von 50 bis 90 Prozent der Versicherungssumme seien keine Seltenheit . Ein Grund für die hohen Provisionen sei, dass Restschuldversicherungen bei der Gewährung von Verbraucherkrediten exklusiv verkauft würden. Entsprechend gebe es auch keine Vergleichsmöglichkei-
ten für den Verbraucher, was wiederum einen funktionierenden Preiswettbewerb verhindere.

Versicherungsabschluss und Beratung zeitgleich mit Kreditvergabe

Drittens scheine bei vielen Kunden der Eindruck zu entstehen, dass die Versicherung notwendig für die Kreditgewährung sei. Dies liege primär daran, dass der Versicherungsabschluss und die Beratung zeitgleich mit der Kreditvergabe geschähen.

Viertens handele es sich bei Kreditabschlüssen und Restschuldversicherungen nach derzeitigem Recht um zwei voneinander unabhängige Verträge. Daher müssten die Kosten für eine Restschuldversicherung auch nicht in den effektiven Jahreszins des Kredites mit einberechnet werden. Entsprechend gering falle dadurch allerdings auch die Kostentransparenz für den Verbraucher aus.

Auf jeden Fall Interessenkonflikte vermeiden

Die beschriebenen Anreizstrukturen würden nahelegen, dass es bei dem Vertrieb von Restschuldversicherungen zu Interessenskonflikten komme, welche eigentlich nach Paragraph 48a Absatz 1 im Versicherungsaufsichtsgesetz durch die Bundesanstalt für Finanzen (Bafin) unterbunden werden müssten.

Demnach dürfe die Vertriebsvergütung von Versichern eigentlich nicht mit ihrer Pflicht, im bestmöglichen Interesse des Kunden zu handeln, kollidieren. Bei Verstößen gegen diese Vorschrift verfüge die Bafin über diverse Aufsichtsinstrumente. Bisher habe sie nach eigener Aussage jedoch keine verwaltungsförmlichen Maßnahmen aufgrund von Verstößen gegen § 48a VAG im Bereich der Restschuldversicherung ergriffen.

Kreditnehmer kann seine Entscheidung in Ruhe überdenken

In Großbritannien habe die britische Finanzaufsicht (Financial Services Authority) darüber hinaus eine „Cooling-off phase“ (Abkühlungsphase) für Restschuldversicherungen eingeführt, die festlege, dass diese frühestens eine Woche nach Abschluss des Kredits unterschrieben werden dürften. So könne der Kreditnehmer seine Entscheidung in Ruhe überdenken, ohne dass der Eindruck entstünde, dass der Kredit nur in Kombination mit einer Restschuldversicherung gewährt werde.

Zudem könne man sich in der Zeit über alternative Angebote informieren, wodurch der Markt transparenter und wettbewerbsorientierter werde. Eine entsprechende Regelung würde auch in Deutschland für einen besseren Verbraucherschutz bei Restschuldversicherungen führen.

Quelle: Deutscher Bundestag

Autor(en): Versicherungsmagazin

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