Änderung der Zinszusatzreserve kann Lebensversicherer entlasten

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Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat wie angekündigt den Referentenentwurf für die Änderung der Zinszusatzreserve (ZZR) veröffentlicht. Die Neuregelung der Rückstellungen entlastet nach Berechnungen der Rating-Agentur Assekurata die Versicherer im aktuellen Geschäftsjahr um etwa 14 Milliarden Euro.

Seit dem Jahr 2011 müssen Lebensversicherungsunternehmen, Pensionskassen und Pensionsfonds ihre Deckungsrückstellungen verstärken, um ihre Verpflichtungen gegenüber den Versicherten auch im Niedrigzinsumfeld erfüllen zu können. Problematisch ist dabei, dass der Referenzzins seit 2011 kontinuierlich gesunken ist. Nach der derzeitigen Berechnungsmethode müssten die Versicherer in diesem Jahr 18 bis 20 Milliarden Euro, für künftige Garantieverpflichtungen auf die hohe Kante legen.

Der Entwurf sieht als Alternative die so genannte Korridormethode vor. Diese wurde von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erarbeitet. Im Kern geht es bei der Neuberechnung darum, den Reserveaufbau über die Zeit gleichmäßiger zu verteilen, die Aufbaugeschwindigkeit zu drosseln und die Zinsvorsorge dadurch langfristiger zu gestalten.

Breite des Korridors ist für ZZR relevant

Der Referenzzinssatz, soll sich unverändert am zehnjährigen Durchschnitt der Monatsendstände von Null-Kupon-Euro-Zinsswapsätzen mit einer Laufzeit von zehn Jahren bemessen. Allerdings darf er über den Jahreswechsel nicht mehr von einem definierten Korridor abweichen. Verändert sich der Referenzzins im Jahresvergleich so stark, dass er diesen Korridor verlässt, wird der neu anzunehmende Referenzzins auf letzteren begrenzt.

"Die Breite des Korridors ergibt sich dabei als prozentualer Anteil der Differenz zwischen dem ursprünglich berechneten Referenzzins und dem aktuellen Basiszins", erläutert Thomas Keßling, Analyst und Fachkoordinator Lebensversicherung bei Assekurata. "Sie ist somit für die Höhe der ZZR-Zuführungen von besonderer Relevanz."

Das BMF habe die in der Branche auch als X-Faktor bezeichnete Größe auf 9,0 Prozent justiert.

Glättungswirkung der Korridormethode

Die neue ZZR-Formel bewirkt nach Ansicht der Analysten, dass der Referenzzins für 2018, ausgehend vom Vorjahreswert (2,21 Prozent), bei der Untergrenze des Korridors auf ein Niveau von 2,10 Prozent abgefedert werde. Für 2018 bedeute dies einen Zuführungsbedarf von branchenweit sieben bis acht Milliarden Euro. "Unter der bisherigen Berechnungsmethodik hätten die Unternehmen aber bis zu 22 Milliarden Euro reservieren müssen", erklärt Keßling.

Die Korridormethode habe die gewünschte Glättungswirkung nehme die Versicherer aber nicht aus der Verantwortung, langfristige Zinsvorsorge zu betreiben, warnt Lars Heermann, Bereichsleiter Analyse und Bewertung bei Assekurata. Aus Sicht der Analysten sei die Methodenänderung "zweckmäßig und überfällig". Eine Anpassung der Deckungsrückstellungsverordnung schaffe die nötige Planungssicherheit für die Lebensversicherer. Übermäßig große Sprünge bei der ZZR-Bildung würden verhindert und ein langfristig angelegter Reserveaufbau forciert.

Stellungnahmen bis 28. September erwünscht

Die Kapitalanlage der Versicherer würde nachhaltiger, da die ZZR-Finanzierung so weit wie möglich aus den laufenden Erträgen käme und nicht aus der Auflösung von Bewertungsreserven der Kapitalanlagen, so Heermann weiter.

Noch bis 28 September 2018 haben Interessensverbände Zeit, Stellung zum Referentenentwurf zu nehmen.

Quellen: BMF, Assekurata, Uwe Schmidt-Kasparek

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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