AfW-Checkliste auf dem neuesten Stand

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Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat seine Checkliste zur Bedarfsüberprüfung in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Versicherungsmaklern und unabhängigen Finanzanlagenvermittlern überarbeitet.

Um die Erlaubnis zur Berufsausübung zu erhalten, müssen Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler mit Zulassung nach Paragraf 34d Gewerbeordnung (GewO) und Finanzanlagenvermittlerinnen und  Finanzanlagenvermittler mit Zulassung nach Paragraf 34f GewO eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen. Diese dient dem eigenen Schutz vor finanziellen Risiken, aber insbesondere dem Schutz der Kunden.  

Um hier kein Risiko einzugehen, ist es für Vermittler wichtig, den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen: Sind alle Mitarbeitenden erfasst? Haben sich rechtliche Rahmenbedingungen geändert? Wurden neue Geschäftsfelder und -praktiken erschlossen? Sind alle Produkte, zu denen beraten und die vermittelt werden vom Versicherungsschutz umfasst?

Checkliste für die Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes vorgestellt

Der AfW hatte vor gut einem Jahr, also im September 2021, eine Checkliste für die Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes vorgestellt. Das Interesse daran und das Feedback aus der Vermittlerschaft habe den Verband darin bestärkt, dieses Projekt fortzuführen. Erneut mit Unterstützung des langjährigen Fördermitgliedes des Verbandes, der Hans John Versicherungsmakler GmbH, wurde die Liste nun überarbeitet, aktualisiert und dabei auch das konstruktive Feedback aus der Branche berücksichtigt.

Die Checkliste ist frei zugänglich auf der Webseite des AfW

Quelle: AfW

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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