AfW fordert Nachbesserungen bei SFDR

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Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat sich als einer von 13 europäischen Wirtschaftsverbänden an einer Konsultation der Europäische Kommission zur „Umsetzung der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (SFDR)“ mit einer kritischen Stellungnahme beteiligt. Der Konsultationszeitraum war vom 14. September bis 22. Dezember 2023.

Die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (SFDR) gilt seit März 2021 und verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater, auf Unternehmens- und Produktebene offenzulegen, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken und die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen in ihre Prozesse sowohl auf Unternehmensebene als auch auf Produktebene integrieren.

Außerdem werden zusätzliche Produktinformationen für nachhaltige Finanzprodukte eingeführt, die Nachhaltigkeitsangaben enthalten. Ziel dieser öffentlichen Konsultation war es, Informationen über die Erfahrungen mit der Umsetzung der SFDR einzuholen und in Erfahrung zu bringen, welche möglichen Mängel bestehen, um mögliche Optionen zur Verbesserung ausloten.

Der AfW hat laut eigener Aussage deutlich darauf hingewiesen, dass das Ziel, Nachhaltigkeitsaspekte in der Finanzwelt zu integrieren und die Nachhaltigkeitsziele zu fördern, aktuell nicht erreicht werden kann. Wie bereits bei einer Konsultation der europäischen Finanzmarktaufsicht ESMA im Sommer 2023 dargelegt, sieht der AfW keine Möglichkeit, dieses Ziel durch Berücksichtigung von Nachhaltigkeitspräferenzen bei der Beratung und Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten und Finanzanlageprodukten ohne Änderung der geltenden Vorgaben zu erreichen. Nach Ansicht des Verbandes ist das Ziel wenig transparent umgesetzt worden und damit in der Anwendung für die Finanzvermittlerinnen und -vermittler und ihre Kunden weltfremd und in der Praxis nicht umsetzbar.

Auch auf die mangelhafte Datenverfügbarkeit und -qualität weist der AfW in seiner Stellungnahme hin. Zudem hofft der Verband, dass radikale Änderungen der derzeitigen regulatorischen Vorgaben dafür sorgen könnten, die eigentliche Intention zu erreichen.  

Quelle: AfW

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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