AfW und BVK sind nun zuversichtlicher

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Das EU-Parlament hat wichtige Entscheidungen getroffen, mit denen das Gesetzgebungsverfahren zur Retail Investment Strategy (RIS) beziehungsweise Kleinanlegerstrategie sich beschleunigen wird. Davon ist jedenfalls der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW überzeugt, der BVK sieht diese Entwicklung auch positiv. 

Die Grundlage der Verhandlungen mit Kommission und Rat 

In der Sitzung in Straßburg haben die Parlamentarier mehrheitlich beschlossen, dass der Bericht des zuständigen ECON-Ausschusses für Wirtschaft und Währung die Grundlage der Verhandlungen mit Kommission und Rat bilden soll. Zum Hintergrund: Unter maßgeblicher Mitwirkung der Berichterstatterin, der französischen Europaabgeordneten Stéphanie Yon Courtin, verständigte sich der Ausschuss im März 2024 auf einen Text, der das von EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness initiierte Provisionsverbot für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten durch Versicherungsmakler wohl stoppen könnte.

Durch die Abstimmung des Parlaments können auch die sogenannten Trilogverhandlungen mit dem EU-Ministerrat und der EU-Kommission starten. Ob dieser Trilog jedoch noch vor der Europawahl im Juni abgeschlossen sein wird, ist noch nicht absehbar. Da hat jedenfalls der BVK so seine Zweifel und ist noch nicht so ganz sicher, was der Trilog letztlich im Ergebnis bringen wird. Der BVK werde sich aber sicher dafür einsetzen, dass deutsche Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler weiterhin gegen Courtage arbeiten können und ihr Maklerstatus davon unberührt bleibt. 

Wünschen Verhandlungsteams den Willen zu einem Kompromiss

Der AfW begrüßt die Weichenstellungen des Europäischen Parlaments ausdrücklich. Frank Rottenbacher, AfW-Vorstand, kommentiert die Ergebnisse so: „Mit der Entscheidung in Straßburg sind die europäischen Institutionen ... auf die Zielgerade des Gesetzgebungsverfahrens zu dem ... so wichtigen Thema Kleinanlegerstrategie eingebogen. Wir wünschen den Verhandlungsteams der drei Institutionen ... den Willen zu einem Kompromiss. Dieser sollte möglichst nah an dem bleiben, was der ECON-Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Parlaments im März beschlossen hat.“

Auch der BVK, genauer gesagt BVK-Präsident Michael H. Heinz, kommentiert die kürzliche Entscheidung wohlmeinend: „Wir vom BVK begrüßen das Abstimmungsergebnis sehr. Damit sind wir einen Schritt weiter und unsere Interessenvertretung gegen die Einführung von allgemeinen Provisionsverboten fruchtete. Mich persönlich freut es außerdem, dass Sachverstand über ideologische Voreingenommenheiten siegte. Dafür hat sich der BVK in den letzten eineinhalb Jahren intensiv eingesetzt.“

Hoffen, dass Kommission ihrer Rolle als Vermittler gerecht wird

Kay Berg, Senior Advisor European Affairs, der den AfW in europäischen Themen berät, sieht die Situation und die kommenden Anforderungen so: „Parlament, Rat und Kommission müssen sich während des Trilogs auf einen gemeinsamen Text einigen, der für das Parlament und den Rat konsensfähig ist. Es steht zu hoffen, dass die Kommission ihrer Rolle als Vermittler gerecht werden und eine Einigung erleichtern wird."

Berg bringt auch den Faktor Zeit ins Spiel, glaubt aber grundsätzlich an eine gute Entwicklung: "Zwar wird das Europäische Parlament nach den Wahlen im Juni eine Weile brauchen, bis es sich konstituiert hat und auch die Ausschüsse ... arbeitsfähig sein werden. Der nun begonnene Trilog muss dann aber nicht neu gestartet werden, sondern kann nahtlos an dem Punkt fortgesetzt werden, den die Verhandler noch im Frühling erreichen werden“.

Quellen: AfW, BVK

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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