Alternativen genau prüfen, wenn der Hausverkauf ansteht

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Die eigene Immobilie zu verrenten, erkennen immer mehr Senioren als eine Option, um ihre finanzielle Situation aufzubessern. Zu den gängigsten Modellen gehören neben Nießbrauch und der Leibrente auch die Rückmiete der Teilverkauf und das Wohnungsrecht.

„Welche Variante für wen ideal ist, lässt sich aber nicht pauschal beantworten, Interessenten müssen abwägen, wie wichtig ihnen regelmäßige Zahlungen, Mitbestimmung oder Sicherheit sind“, kommentiert Özgün Imren, Gründer und Geschäftsführer der Gesellschaft für Immobilienverrentung (DEGIV), die Situation. Er rät darum Interessenten, unabhängige Experten zu kontaktieren und die Modelle zu vergleichen.

Interessenten stehen diverse Alternativen zur Auswahl

Grundsätzlich funktionieren die Verrentungsmodelle alle ähnlich: Ältere Immobilieneigentümer haben die Möglichkeit, das selbst genutzte Immobilienvermögen zu Geld zu machen – ohne dass sich ihre Wohnsituation ändert. Ein Interessent kauft das Objekt, die Senioren müssen jedoch nicht ausziehen. Mit dem Geld können sie ihre Rente aufbessern, sich eine bessere Pflege leisten oder eine schöne Reise buchen.

Mit Blick auf die gängigsten Verrentungsmodelle betont Özgün Imren: „Die Auswahl des passenden Modells ist immer abhängig von der individuellen Lebenssituation – daher sollten Verrentungsinteressierte vor einer Verkaufsentscheidung die verschiedenen Modelle genau prüfen.“ Nachfolgend gibt die DEGIV einen Überblick über die gängigsten Verrentungsmodelle. Grundsätzlich eignet sich die Immobilienverrentung für Eigentümer ab 65 Jahren, die ihr Haus oder ihre Wohnung nicht vererben wollen beziehungsweise können oder sich ein Leben ohne finanzielle Engpässe wünschen.

Was das Verrentungsmodell Nießbrauch bietet

Entscheiden sich Senioren für eine Immobilienverrentung mit Nießbrauch, wird die Immobilie mit notariell eingetragenem, lebenslangem oder befristetem Nutzungsrecht verkauft. Der Nießbrauchberechtigte erhält den Immobilienkaufpreis als Einmalzahlung und ist somit sofort liquide. Außerdem gilt es zu berücksichtigen, dass beim Verkauf ein Abschlag, abhängig vom Alter des Verkäufers, auf den Wert der Immobilie eingerechnet werden muss. Die Besonderheit an diesem Modell im Vergleich zu anderen Modellen: Der einstige Eigentümer verfügt auch nach dem Verkauf über ein Nutzungsrecht seiner bisherigen Immobilie. Es steht diesem sogar offen, das Objekt an Dritte zu vermieten zum Beispiel im Falle eines Umzuges ins Pflegeheim. 

Was das Verrentungsmodell Rückmiete auszeichnet

Die Verrentung mit Rückmiete ist ein klassisches Modell des Immobilienverkaufs mit der speziellen Ausprägung des notariell abgesicherten, lebenslangen Wohnrechts. Im Unterschied zu anderen Verrentungsmodellen zahlt der vormalige Eigentümer bei der Rückmiete eine monatliche Miete an den Käufer (Vermieter).  Nach Vertragsabschluss   besteht somit ein vertraglich vereinbartes Nutzungsentgelt zwischen Verkäufer und Vermieter. Das Wohnrecht ist seitens des Vermieters, vorbehaltlich der richtigen Ausgestaltung des Mietvertrages, nicht kündbar. Dieses Modell ist laut der DEGIV besonders für Senioren geeignet, die sich einen möglichst hohen Verkaufserlös wünschen, im gewohnten zuhause bleiben zu können.

Für wen das Verrentungsmodell Wohnungsrecht geeignet ist

Das Wohnungsrecht bezeichnet das einer Person zugesprochene Recht, die zum Verkauf stehenden Immobilie im Gesamten oder teilweise zu nutzen. Beim Immobilienverkauf muss ein Abschlag auf den Wert der Immobilie eingerechnet werden, variierend je nach Alter des Verkäufers und Dauer des Wohnungsrechts. Der Verkäufer erhält den Verkaufspreis in Form einer Einmalzahlung. Egal ob für einen befristeten Zeitraum oder bis an das Lebensende: Das Wohnungsrecht wird vertraglich dokumentiert und notariell im Grundbuch eingetragen. Entscheiden sich Senioren für ein lebenslanges Wohnungsrecht, erlischt es mit dauerhaftem Auszug des Begünstigten und kann lediglich mit dessen Zustimmung vorzeitig beendet werden.

Was bei dem Verrentungsmodell Teilverkauf zu bedenken ist

Anders als bei den anderen Verrentungsmodellen verkaufen Senioren beim Teilverkauf nicht das gesamte Objekt, sondern nur einen Teil der Immobilie – maximal bis zu 50 Prozent. Der Eigentümer der Immobilie legt angesichts seines Kapitalbedarfs die Größe des Teilverkaufs fest. Diese Angabe ist Grundlage für die prozentuale Höhe des Anteils, welcher von der Immobilie verkauft wird. Der tagesaktuelle Verkehrswert liegt der Berechnung des Objekts zugrunde. Wie beim Verrentungsmodell mit Nießbrauch, erhält der Verkäufer die Verkaufssumme als Sofortzahlung unmittelbar nach Vertragsabschluss und kann die Immobilie entweder selber nutzen oder vermieten. Außerdem muss der vormalige Alleineigentümer einen monatlichen Betrag an den Teilkäufer zahlen. Dieses Produkt ist vergleichbar mit der Aufnahme einer Hypothek, die durch den definierten Immobilienanteil abgesichert wird.

Mit was das Verrentungsmodell Leibrente überzeugen könnte

Beim Modell der Leibrente geht das Immobilieneigenheim des Verkäufers unmittelbar nach Vertragsabschluss in das Eigentum des Käufers über. Im Unterschied zum Nießrauch-Modell erhält der Verkäufer im Gegenzug für den Verkauf statt einer Einmalzahlung lebenslang eine monatliche Rentenzahlung – abhängig vom Alter, Geschlecht und Verkehrswert der Immobilie – sowie lebenslanges, notariell eingetragenes Wohnrecht. Der Käufer muss die Kosten für die Immobilie inklusive Leibrente jedoch nicht als Einmalbetrag aufbringen. Das Modell garantiert Kontinuität in der Auszahlung und punktet mit langfristiger finanzieller Sicherheit und der monatlichen Abdeckung laufender Kosten.

Quelle: DEGIV

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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