Altersvorsorge: Produktinformation mit einheitlicher Kostenkennzahl

Eine Vergleichbarkeit von Kosten für Altersvorsorgeprodukte, die von Versicherern angeboten werden, ist in der Praxis nicht möglich. "Damit ist das gesetzgeberische Ziel Verbrauchern einen Kostenvergleich zu ermöglichen nicht verwirklicht worden", sagt Mark Ortmann, geschäftsführender Gesellschafter des Instituts Institut für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA).

Die Versicherer würden den Spielraum bei der Gestaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Produktinformationsblatt nutzen, um möglichst viel Intransparenz zu schaffen, beklagt Ortmann. Seine Aussagen stützen sich auf eine Studie, die die meisten der derzeit am Markt befindlichen Produktinformationsblätter untersucht hat. Ortmann fordert aber nicht nur ein weitgehend einheitliches Produktinformationsblatt, sondern darüber hinaus eine einzige Kostenkennzahl, die den Verbrauchern ermögliche, die Produkte verschiedener Anbieter zu vergleichen. Diese Kostenkennzahl für Versicherungsprodukte zur Altersvorsorge sei vergleichbar mit dem Effektzins bei Verbraucherkrediten.

"Wir haben nachgewiesen, dass alle ausdrücklichen Kosten in einer solchen Zahl darstellbar sind", so Ortmann. In diese Zahl sollen alle unterschiedlichen Kostenarten einfließen, vor allem die wichtigen Kapitalanlagekosten. Die Kosten, so die Forderung, müssten von jeder Versicherungsgesellschaft in gleicher Form - also als absolute Zahl oder Prozentwert, monatlich oder einmalig - dargestellt werden. Entscheidend für die Darstellung sei die Kostenart. So fordert das ITA, dass die Abschluss- und laufenden Kosten stets als eindeutiger Eurobetrag ausgewiesen werden. "In einem weiteren Schritt könnten die echten Provisionen der Vermittler dargestellt werden", fordert Ortmann. Das würde die Transparenz gegenüber den Kunden erhöhen. Derzeit werden nur die einkalkulierten Kosten veröffentlicht.

Vergleichbarkeit via Simulationsrechnung
Nach einer Schätzung des Volkswohlbundes liegt beispielsweise der Wert der Abschlussprovisionen rund zehn bis 15 Prozent unter dem Betrag, den der Vermittler tatsächlich erhält. Mögliche wäre es, später auch die impliziten Kosten der Produkte darzustellen. Sie zeigen auf, welche Qualität die Produkte je nach Entwicklung des Kapitalmarkts haben. Dies sei besonders für komplexe Produkte wie Hybride oder Variable Annuities wichtig. "Dafür müssten die Produkte in einer Simulationsrechnung verglichen werden", so Ortmann. Eine Initiative des Softwarehauses Morgen & Morgen, das solche möglichen Kostenbelastungen ermitteln will, begrüßt Experte Ortmann ausdrücklich.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

Alle Branche News