Anspruch auf Familienpflegezeit durch Betriebsvereinbarung festgezurrt

Seit 1. Januar 2012 gilt das neue Familienpflegezeitgesetz für pflegende Angehörige. Das Bundesgesundheitsministerium geht von rund 300.000 Beschäftigten aus, die berechtigt wären, die Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen. Beantragt haben sie jedoch bislang nur wenige hundert Arbeitnehmer, was eventuell am mangelnden Rechtsanspruch liegt. Es könnten aber bald mehr werden, denn der Continentale Versicherungsverbund hat eine verbindliche und unbefristete Betriebsvereinbarung zur Familienpflegezeit geschlossen. Sie soll gewährleisten, dass alle betroffenen Mitarbeiter diese Zeit in Anspruch nehmen können.

Für Peter Schumacher, Personalvorstand des Versicherer, ist die Betriebsvereinbarung ein konsequenter Schritt: "Wir haben im Verbund schon immer viel Wert auf Work Life Balance gelegt. Die Pflege von Angehörigen ist für uns in diesem Kontext ein wichtiges Thema der Zukunft." Denn der steigende Bedarf sei schon heute absehbar. Schumacher weiter: "Angesichts der Rente mit 67 und des demografischen Wandels wird es immer mehr Menschen geben, die während ihrer Erwerbstätigkeit ihre alten Eltern pflegen müssen. Und das gilt dann auch für unsere Mitarbeiter." Obwohl noch kaum konkreter Bedarf bestehe, solle mit der Betriebsvereinbarung schon jetzt den Mitarbeitern zusätzliche Sicherheit in Bezug auf die Arbeitsplätze und die Rentenansprüche geboten werden.

Freiräume für die Mitarbeiter schaffen
"Aktuell ist es uns durch Flexibilisierung von Arbeitszeiten oder Telearbeitsplätze gelungen, in individuellen Fällen den Mitarbeitern die nötigen Freiräume für die Pflege von Angehörigen zu geben", so Schumacher. Nun werde der Handlungsrahmen jetzt zum beiderseitigen Nutzen noch erweitert. Die qualifizierten Fachkräfte des Versicherers könnten auch in familiär belasteten Zeiten Freiräume erhalten, ohne kündigen zu müssen und seien gleichzeitig weniger belastet, wenn sie ihrer beruflichen Tätigkeit nachkommen. Deshalb habe sich die Continentale auch entschlossen, die Kosten für die im Gesetz vorgesehene und üblicherweise vom Mitarbeiter zu zahlende Versicherung zu übernehmen.

Die Familienpflegezeit kann maximal für 24 Monate beantragt werden. Das Gehalt wird in dieser Zeit nicht analog der geleisteten Stunden reduziert, sondern um die Hälfte der Differenz zwischen dem bisherigen und dem realistischen Gehalt aufgestockt. Zum Ausgleich müssen Pflegende danach eine gleich lange Zeit zum reduzierten Gehalt arbeiten, bis das Zeit- und Gehaltskonto wieder ausgeglichen ist. Wer das Angebot nutzen will, muss obligatorisch eine Familienpflegezeit-Versicherung abschließen.

In der Juni-Ausgabe von Versicherungsmagazin beschäftigt sich der beitrag "Der Arbeitgeber höchstes Gut" mit diversen Programmen der Versicherer, die Beschäftigungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter zu erhalten. Sie sind noch kein VM-Abonnent?

Quelle: Continentale
Bild: © Birgit Cordt

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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