Arbeitszeitkonten werden für kurze Zeiträume genutzt

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Immer mehr Unternehmen und Verwaltungen bieten Arbeitszeitkonten an. Zwischen 1999 und 2016 ist der Anteil der Beschäftigten mit einem Arbeitszeitkonto um 21 auf 56 Prozent gestiegen. Vor allem Modelle, die einen kürzeren Ausgleichzeitraum vorsehen, sind weit verbreitet, wie eine Studie zeigt.

Laut einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat sich der Anteil der Betriebe mit Arbeitszeitkonten im gleichen Zeitraum um 17 auf 35 Prozent erhöht.

Eher in großen Betrieben vorhanden
Bei zwei von zehn Betrieben, die Arbeitszeitkonten führen, beträgt der Ausgleichszeitraum maximal ein halbes Jahr. Bei vier von zehn Betrieben müssen die Zeitguthaben oder -schulden innerhalb eines Zeitraums zwischen einem halben und einem Jahr ausgeglichen werden beziehungsweise darf an einem Stichtag ein bestimmter Wert nicht über- oder unterschritten werden. Ebenfalls vier von zehn Betrieben haben Arbeitszeitkonten ohne einen feststehenden Ausgleichszeitraum.

Arbeitszeitkonten sind in größeren Betrieben weiter verbreitet als in kleineren. Unter den Betrieben mit 250 und mehr Beschäftigten lag der Anteil im Jahr 2016 bei rund 81 Prozent, wohingegen bei den Kleinbetrieben mit bis zu neun Beschäftigten nur rund jeder vierte Betrieb Arbeitszeitkonten führte.

Flexi-II-Gesetz führte nicht zum Boom der Langzeitkonten
Je nach Branche sind die Arbeitszeitkonten sehr unterschiedlich verteilt. Am häufigsten gibt es Arbeitszeitkonten in der Öffentlichen Verwaltung und Sozialversicherung (76 Prozent), im Bereich Energie, Wasser, Abfall und Bergbau (59 Prozent) sowie im  Produktionsgüter-Bereich (54 Prozent).  Deutlich unterrepräsentiert sind Arbeitszeitkonten in Betrieben der Finanz- und Versicherungsdienstleister (26 Prozent - allerdings verfügen 63 Prozent der Beschäftigten dieser Branche über ein Arbeitszeitkonto) sowie im Gastgewerbe (24 Prozent).

Obwohl das im Jahr 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen ("Flexi-II-Gesetz") die Nutzung von Langzeitkonten auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt hat, machen nur wenige Betriebe davon Gebrauch: Lediglich zwei Prozent führen separate Langzeitkonten, wie die IAB-Studie zeigt.

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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