Auch Finanzanlagenvermittler müssen nachfragen

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In Zukunft müssen auch Finanzanlagenvermittlerinnen und Finanzanlagenvermittler sowie Honorar-Finanzanlagenberaterinnen und Honorar-Finanzanlagenberater die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kundinnen und Kunden abfragen.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt diese Entscheidung des Bundesrates. Die Grundlage für diesen Schritt ist die Annahme der „Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung“ vom 31. März.

Ungleichbehandlung zwischen beiden Berufsgruppen nicht nachvollziehbar

„Eine rechtliche Gleichstellung bei der Abfragepflicht zwischen den Versicherungsvermittlern und den Finanzanlagenvermittlern hatten wir schon seit Längerem gefordert und sehen uns jetzt klar bestätigt“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Denn hier bestand seit dem 2. August letzten Jahres eine nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung zwischen diesen beiden Berufsgruppen. Diese widersprach auch der Intention des Gesetzgebers, umfassend Nachhaltigkeitsaspekte von allen im Finanzmarkt Tätigen zu berücksichtigen. Jetzt wurde diese Regelungslücke geschlossen.“

Wahrscheinlich ab Mitte April soll die Verpflichtung gelten

Die Abfragepflicht von ESG-Aspekten von Finanzanlagen (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) wird nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt für die genannten Berufsgruppen in Kraft treten. Experten rechnen schon ab Mitte April ohne eine Übergangsfrist damit.

„Dass im Rahmen der Umsetzung der „Deutsche Sustainable Finance-Strategie“ der Bundesregierung das Thema „nachhaltige Finanzanlageprodukte“ zum Gegenstand der Sachkundeprüfung gemacht werden soll, freut uns ebenfalls“, so BVK-Präsident Heinz. „Das hatten wir auch ebenfalls gefordert und sehen uns doppelt durch den Gesetzgeber bestätigt.“

Quelle: BVK

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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