Auf der Suche nach dem verlorenen Erbe

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Wenn Erben nichts von den Geldanlagen ihrer Erblasser wissen, können sie es nicht erhalten. Vor diesem Hintergrund gehört zu einem umfassenden Service in der Beratung, dass Berater zusammen mit dem Kunden ein komplettes Vermögensverzeichnis erstellen, das immer aktuell gehalten wird. Es kann sogar ein Nachlassverzeichnis über den Notar ersetzen. Dieses würde bei einem Gesamtvermögen von 500.000 Euro die Erben 2.225 Euro kosten, bei 1.000.000 Euro wären es 4.129 Euro.

Wegen der begrenzten Einlagensicherung, die seit Jahren gilt, teilen viele Anlegern ihr Vermögen auf diverse Kreditinstitute auf. Dazu kommt die zunehmende Digitalisierung, mit der alles papierlos erledigt werden kann. Und: in vielen Familien wird über Geld nicht gesprochen. Damit kann es für Erben kompliziert sein, herauszufinden bei welchen Instituten sich Konten und Depots befinden.

Erbenermittler kennen das Problem

Der Verband der Erbenermittler schätzt das Volumen von Konten, von denen die Erben nichts wissen auf zwei bis neun Milliarden Euro. Es ist zu erwarten, dass sich das Volumen dieser so genannten nachrichtenlosen Konten in den kommenden Jahren stark erhöht. Ein Verzeichnis kann den Erben helfen, sich zu vergewissern, dass es keine weiteren Konten und Depots des Erblassers gibt.

Der Bundesrat verabschiedete am 2. Mai 2022 einen Entwurf. Dieser besagt, dass eine allgemein zugängliche Informationsquelle bereitgestellt werden muss, die die Anlagen des Verstorbenen bei Kreditinstituten zeigt, wenn kein Erbe Anspruch darauf erhebt. Nur so könne das Eigentumsrecht der Erben bei zunehmender Digitalisierung in der Bankwirtschaft auch künftig wirksam gewährleistet werden. (Bundestag Nr. 205, Gesetzesentwurf über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener)

Soll der Staat das herrenlose Erbe erhalten?

Die Bundesregierung lehnt den Entwurf in ihrer Stellungnahme ab. Sie verfolge einen weitergehenden Ansatz. Sie beabsichtigt "die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um Guthaben auf nachrichtenlosen Konten zur Förderung des Gemeinwohls nutzen zu können", heißt es in der Stellungnahme. "Mit der Regelung sollen alle nachrichtenlosen Konten, nicht nur die von Verstorbenen, erfasst werden." Mit anderen Worten: Der Staat soll das Vermögen erhalten, von dem der Erbe nichts weiß.

Berater und Betreuer benötigen für eine seriöse Beratung die Auflistung sämtlicher Vermögensanlagen der Kunden. Häufig teilen Kunden nicht alles mit, vergessen einen Teil beziehungsweise verstehen nicht, warum sie sich offenbaren sollen. Dazu kommt, dass einige Verbraucher alles allein online erledigen. Weisen Sie Ihre Kunden darauf hin, dass ohne einen Anhaltpunkt, dass weiteres Vermögen vorhanden ist, dieser Teil des Nachlasses völlig verloren ist. Die Institute verwalten das Vermögen weiter, wissen häufig nichts vom Versterben des Kontoinhabers und können es als steuerpflichtigen Gewinn nach 30 Jahren ausbuchen.

Autor(en): Margit Winkler, Institut Generationenberatung

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