Aufbau der Altersvorsorge ist Gemeinschaftsprojekt

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Laut der Deloitte-Studie "Betriebliche Altersversorgung 2021", für die die Kenntnisse, Erwartungen und Hoffnungen von rund 2.000 repräsentativ befragten sozialversichungspflichtig Beschäftigten ausgewertet wurden, stagniert der Anteil der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bei 34 Prozent. Deutlich gestiegen ist allerdings die Zahl derjenigen, die Bruttoentgeltumwandlung betreiben, von rund einem Viertel auf 32 Prozent. Ob sie über eine bAV-Anwartschaft verfügen, wissen allerdings 14 Prozent der Befragten nicht.

Wer aber eine vom Arbeitgeber finanzierte bAV erhält, betreibt in aller Regel auch Entgeltumwandlung und umgekehrt. "Dies legt den Gedanken nahe, dass der Aufbau von betrieblicher Altersversorgung eine gemeinsame Aufgabe von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist", resümieren die Studienautoren.

Beschäftigte mit automatischer Übertragung einverstanden

Beziehen Arbeitgeber die Gehaltsumwandlung zur Altersversorgung automatisch in neue Arbeitsverträge ein, können sie mit der Zustimmung der Arbeitnehmer rechnen. Das fand das Beratungshaus Aon in einer Online-Umfrage unter mehr als 500 Arbeitnehmer ohne Führungsverantwortung im April 2022 heraus. Der zufolge bewerten 70 Prozent der Arbeitnehmer bewerten solche Stay-in-Modelle für die betriebliche Altersversorgung positiv. In diesem Fall fließt ein Teil des Gehalts automatisch in die betriebliche Altersversorgung ein, wenn der Arbeitnehmer nicht aktiv widerspricht. Über die Hälfte der Arbeitnehmer ist dabei bereit, 50 Euro netto pro Monat zu investieren. Auf jeden Fall widersprechen würden nur 13 Prozent. 

Ausgangspunkt der Befragung war die Tatsache, dass viele Arbeitnehmer aktuell nicht von ihrem grundsätzlichen Recht Gebrauch machen, per Gehaltsumwandlung in ihre betriebliche Altersversorgung zu investieren. Und dies, obwohl Arbeitgeber dazu gesetzliche und darüber hinaus oft noch freiwillige Zuschüsse leisten. Modelle mit einer automatischen Einbeziehung in den Arbeitsvertrag können das den Studienautoren zufolge ändern.

Arbeitnehmer behalten das Heft in der Hand

"Solange sich die betriebliche Altersversorgung einfach und unkompliziert für Arbeitnehmer gestaltet, werden diese Angebote gut wahrgenommen“, erläutert Gundula Dietrich, Geschäftsführerin bei Aon, das Studienergebnis. "Durch die Möglichkeit zu widersprechen, behalten die Arbeitnehmer die Hoheit über ihre Entscheidung. Es wird ihnen jedoch viel leichter gemacht, etwas für ihre Altersversorgung zu tun."

Leisten Arbeitgeber noch Zuschüssen über die gesetzliche Mindestanforderung hinaus, steigt die Akzeptanz der Beschäftigten für das Vorsorge-Modell. Beträgt der Zuschuss die Hälfte des Eigenbetrags, wären zwei Drittel der befragten Arbeitnehmer auf jeden Fall dabei. "Arbeitgeber brauchen also nicht zu befürchten, potenzielle Mitarbeiter mit solchen Modellen zu verschrecken. Im Gegenteil: Entsprechende Angebote sind sehr willkommen und können dazu beitragen, die Attraktivität des Unternehmens zu steigern", so Dietrich.

Autor(en): Angelika Breinich-Schilly

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