Aufgepasst bei Kfz-Versicherungsrankings!

Derzeit überschlagen sich wieder Medien mit Hitlisten für die günstigste Autoversicherung. Denn am 30. November endet die jährliche Wechselfrist für die Kfz-Versicherung. Allerdings, so rät die aktuarielle Unternehmensberatung , sollte man bei den Vergleichstabellen genau hinschauen.

Die Ratgeber basierten häufig auf einer sehr speziellen Risikoauswahl und seien daher nicht für die Allgemeinheit gültig. "Versicherungsnehmer sollten sich daher nicht auf die Hitlisten verlassen, sondern stattdessen auf individuelle Beratung setzen, welche Versicherung für ihren speziellen Fall am besten geeignet ist", rät Frank Sommerfeld, Geschäftsführer bei EMB Deutschland.

Beruhe ein Test beispielsweise auf der Annahme eines 38-jährigen Versicherungsnehmers mit zwei Kindern, der einen VW Golf fährt, treffe dieses Ranking nicht mehr auf einen unverheirateten 22-Jährigen zu, der zum 30. November wechseln möchte. "Tarifvergleiche zeigen meist nur einzelne, sehr spezielle und daher wenig repräsentative Risiken", so Sommerfeld.

Geringe Abweichungen mit großen Auswirkungen
Selbst geringe Abweichung - etwa beim Halter - hätten andere Prämien und somit andere Platzierungen zur Folge. Wie EMB in einer Untersuchung herausfand, könne ein Versicherungsunternehmen, das in den Rankings häufig den ersten Platz belegt, für den Einzelfall "deutlich aus den Top Ten herausfallen". Versicherer, die im Durchschnitt vorne dabei seien, erreichten bei jedem vierten Risiko nicht einmal die Top Sieben. Dagegen gebe es Tarife, die im Durchschnitt nur auf Position 50 kommen, sich aber in fünf Prozent der Fälle unter die ersten sechs preiswertesten Versicherungstarife einreihen.

"Entscheidend ist, wann die einzelnen Versicherungsunternehmen ihren neuen Tarif herausbringen. Dieser ist vereinzelt ab 1. September, 1. Oktober oder auch erst ab 1. Januar gültig. Hier können sich deutliche Verschiebungen ergeben, die die Listen verfälschen", ergänzt Sommerfeld. Ein Vergleich, der etwa im Oktober oder November auf Basis von Berechnungen per September 2008 veröffentlicht werde, sei am 1. Januar 2009 "nicht mehr hundertprozentig gültig", heißt es. Der EMB rät Versicherten deshalb, auf den Versicherungsbeginn zuachten und die Prämie für diesen Zeitpunkt zu berechnen.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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