Aus für Caritas- und Kölner Pensionskasse

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Schuld ist die lange Niedrigzinsphase: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gemäß § 304 Absatz 1 Nr. 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) der Caritas Pensionskasse VVaG und ihrer Tochtergesellschaft der Kölner Pensionskasse die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts widerrufen.

Die Kassen konnten die Mindestkapitalanforderung nicht erfüllen. Der Finanzierungsplan den die Unternehmen bereits 2018 vorgelegt hatten, um die Unterdeckung zu beseitigen, war aus Sicht der Behörde unzureichend. Der BaFin-Bescheid ist aber erst mit Ablauf des 31. Dezember 2020 bestandskräftig geworden. (Aufsicht: Rote Karte für Caritas Pensionskasse

Bestehende Verträge nicht angetastet

Gemäß § 304 Absatz 5 VAG dürfen die Pensionskasse der Caritas VVaG und ihre Tochter keine neuen Versicherungsverträge abschließen und bestehende Versicherungsverträge weder verlängern noch erhöhen.

Die beiden Pensionskassen treten nun in den Liquidationsstatus ein. Bestehende Altersvorsorgeverrträge sollen weiterhin planmäßig abgewickelt werden. Das bedeute, dass sie über einen sehr langen Zeitraum weiter tätig sein werden, so die Webseiten der Kassen. Für bestehende Vertragsbeziehungen bedeute der Liquidationsstatus daher keinerlei Änderungen, versichern die Unternehmen.

 

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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